Betriebsrat
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Natürlich sollten auch andere Gremien des Unternehmens zu Wort kommen dürfen. Betriebsrat, Sicherheitsfachkräfte, Qualitätssicherung und andere Bereiche sollten einen geregelten Rahmen für eigene Veröffentlichungen erhalten. Auch hier kann die Einordung in eine Kategorie thematisch verwandte Einträge zusammenhalten. |
Aufgaben:Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Beschäftigten bei Einstellungen in Lohn und Gehaltsfragen sowie bei Kündigungen und vielen weiteren Themenbereichen vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen. Rechte:Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), als Grundlage der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat, regelt die Bahnen, in denen Interessenvertretung stattfindet. Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen, steht dem Betriebsrat ein Instrumentarium von Rechten zur Verfügung: Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat über alle die Angelegenheiten (Sachverhalte, Ereignisse, Planungen, Vorhaben usw.), die die Interessen der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise - negativ oder positiv - berühren, rechtzeitig und umfassend zu informieren. Darüber hinaus werden dem Betriebsrat in bestimmten Fällen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Der Betriebsrat kann auch „Rechtswege" beschreiten, wenn es zwischen ihm und dem Arbeitgeber zu keiner Einigung kommt, oder der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats missachtet oder verletzt (Einigungsstellenverfahren, Arbeitsgerichtsverfahren, Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren) Ziele:
Mitglieder:
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Falls Sie noch Fragen und Anregungen haben, kontaktieren Sie Herrn Buchheimer als Betriebsratsvorsitzenden: |
